Hier finden Sie Infos zu den unterschiedlichen Führerscheinklassen.
Klassen: B | BE | L | A1 | A2 | A | AM
Vorraussetzungen zum Führerschein
Klasse B auch Automatik (B197)
Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3500 kg
und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
· Eingeschlossen in diese Führerscheinklasse sind die Klassen L und AM
· Mindestalter: 18 Jahre
BF 17 (Begleitendes Fahren mit 17)
- Führerschein ist nur im Zusammenhang mit einer Begleitperson gültig
- Mindestalter 17 Jahre
Anforgerung an die Begleitperson:
- mindestens 30 Jahre alt
- die letzten 5 Jahre zusammenhängend im Besitz der Fahrererlaubnis Klasse B
- nicht mehr wie 1 Punkt
- die Fahrererlaubnis ist nur in Deutschland und Österreich gültig
· Ein Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse, in Ausnahmefällen auch schwerer
=> Bitte rückfragen!!!!
Kraftfahrzeuge der Klasse B und Anhänger, die nicht in die Kombination
der Klasse B fallen
· Eingeschlossen in diese Führerscheinklasse sind die Klassen L und AM
· Mindestalter: 17 Begleitetes Fahren / 18 Jahre
· Vorbesitz: Klasse B
Zugmaschinen mit einer bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit)
von max 32 km/H, mit Anhänger max. 25 km/h
· Mindestalter: 16 Jahre
· Krafträder (auch mit Beiwagen)
Mindestalter 18
Bei Vorbesitz A1 nur eine praktische, jedoch keine theoretische Prüfung erforderlich.
Ab Erteilung des Fahrerlaubnis, dürfen
Krafträder mit max. 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht
max. 0,2 kW/kg, gefahren werden.
· Eingeschlossen in diese Führerscheinklasse sind auch die Klassen A1 und AM.
Krafträder mit
Hubraum über 50 ccm
bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Einschluss: AM, A1, A2
Mindestalter bei Direkterwerb 24 Jahre
Leichtkrafträder mit höchstens 125 cm3 und einer max. Leistung von 11 kW
Verältnis Leistung / Gewicht max. 0,1kW / kg
· Eingeschlossen in diese Führerscheinklasse ist die Klasse AM
· Mindestalter: 16 Jahre
Kleinkrafträder mit nicht mehr als 50 cm3 und einer bbH von max. 45 km/h
· Mindestalter: 16 Jahre
Vorraussetzungen:
Grundsätzlich wird der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis auf Antrag erteilt.
Mit der Ausbildung kann schon vor dem Erreichen des Mindestalters
(abhängig von der Führerscheinklasse) begonnen werden.
Zur Antragsstellung wird benötigt:
· Führerscheinantrag (von unserer Fahrschule)
· Sehtest (Augenoptiker)
· Kurs in Erster Hilfe bzw. Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
· biometrisches Passbild
· Ausweis
· "Euros" für die Bearbeitungsgebühr
Mit all diesen Unterlagen schnellst möglich zu Ihrem zuständigen Rathaus gehen.
Bearbeitungsdauer ca. 6-8 Wochen.